Trotz der beachtlichen und erfreulichen Erfolge der Kariesprophylaxe werden immer noch zahlreiche Zähne durch Karies zerstört. Viele Zähne gehen auch durch Zahnbetterkrankungen (volkstümlich als Parodontose bezeichnet) verloren.
Ein Zahn muss immer dann überkront werden, wenn seine Zerstörung - sei es durch Karies, Abnutzung (Abrasion) oder durch Unfall - so weit fortgeschritten ist, dass er mit einer Füllung oder auch mit einer Verblendschale (Veneer) nicht mehr aufgebaut werden kann. Die Überkronung soll den defekten Zahn in Form und Funktion möglichst langfristig wiederherstellen und vor erneuter Karies schützen. Sind Zähne verloren gegangen, können die der Lücke benachbarten Zähne überkront werden und so zur Verankerung von Zahnersatz dienen. Auch künstliche Zahnwurzeln, also Implantate, benötigen als Aufbau eine Krone. Die Wiederherstellung eines Zahnes durch Überkronung geschieht in einer komplexen Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und Zahntechniker. Dabei ist der Zahnarzt für alle Behandlungsmaßahmen am Patienten zuständig, der Zahntechniker für die technisch-handwerkliche Fertigung.
Gehen wir vom Beispiel eines kariösen Zahnes aus: Nach einer gründlichen Untersuchung und Bewertung des Kauorgans beseitigt der Zahnarzt zuerst vollständig und gründlich die Karies und versorgt den Zahn mit einer Aufbaufüllung. Heute muss sich niemand mehr vor dem Bohrer des Zahnarztes fürchten. Schmerzfreiheit durch örtliche Betäubung ist eine Selbstverständlichkeit! Bei sehr tief zerstörten Zähnen mit abgestorbener Zahnpulpa kann ein Aufbau nach einer Wurzelbehandlung an einem Stift befestigt werden, der im Wurzelkanal verankert wird. Danach präpariert der Zahnarzt den Zahn um Platz für die känstliche Krone zu schaffen, welche den präparierten Zahnstumpf wie eine Hülse umgibt. Schon vor der Präparation muss entschieden werden, welche Kronenart vorgesehen ist, da zahnfarbene Überkronungen mehr Platz erfordern, als solche die nur aus einer Dentallegierung bestehen.
Eine natürliche Zahnkrone hat einen Schmelzmantel, welcher einen Kern aus Zahnbein (Dentin) &uuuml;berzieht. Letzteres umgibt das Zahnmark, die Zahnpulpa. Für eine Überkronung muss meist der gesamte Zahnschmelz abgetragen und bis in das Dentin hinein präpariert werden. Dabei soll die Zahnpulpa nicht verletzt oder geschädigt werden. Der nächste zahnärztliche Arbeitsgang besteht darin, den beschliffenen Zahnstumpf einschließlich der benachbarten Zahnreihe mit höchster Präzision abzuformen, dasselbe gilt für die Zahnreihe des Gegenkiefers. Es werden so Negativformen gewonnen, die der Zahntechniker mit einem geeigneten Modellmaterial ausgießt und auf diese Weise sehr exakte Duplikate, das heißt Modelle der Situation im Munde herstellt. Abformung und Modell nehmen eine Schlüsselstellung bei der Kronenherstellung ein, von ihnen hängt wesentlich die Passgenauigkeit einer Krone auf dem Zahnstumpf ab. Zum Schutz erhält der präparierte Zahn, für die Herstellungsphase der definitiven Versorgung, eine provisorische Krone. Die Modelle montiert der Zahntechniker nach bestimmten Vorgaben und Messungen des Zahnarztes in einen sogenannten Artikulator, ein Gerät, mit welchem man die Kau- beziehungsweise Kieferbewegungen des Patienten nachahmen kann. Diese Maßnahme ist unbedingt erforderlich, um die neue Krone dem Gegenkiefer funktionsgerecht anzupassen. Auf den im Artikulator montierten Modellen fertigt nun der Zahntechniker nach Maßgabe der Kau- und Kieferbewegungen die Krone an. Hierzu benötigt er Angaben des Zahnarztes über die Art der herzustellenden Krone und die zu verwendenden Materialien, bei zahnfarbenen Kronen auch Zahnfarbe-Angaben.
Welche Kronenformen stehen zur Verfügung? Ein weites Einsatzgebiet, haben die sogenannten Verblendkronen speziell an Zähnen, welche beim Sprechen und Lachen sichtbar sind. Sie bestehen aus einem Kronengerüst aus Metall, welches mit zahnfarbener Masse verblendet wird. In der Regel wird das Metallgerüst einer Verblendkrone aus einer Edelmetalllegierung gegossen, deren Hauptbestandteil Gold ist. Dazu modelliert der Zahntechniker das Gerüst auf dem Modell aus einem Spezialwachs, versieht es mit einem Eingusskanal aus Wachs und bettet dann die Wachsmodellation in eine Masse ein, die nach dem Aushärten feuerfest ist. Nach dem Ausschmelzen des Wachses kann die geschmolzene Dentallegierung in die so entstandene Hohlform zum Beispiel mittels Zentrifugalkraft hineingeschleudert werden. Das erstarrte und abgekühlte Gussstück wird anschließend exakt dem Modellstumpf angepasst. Dies ist Präzisionsarbeit! Metallgerüste für Verblendkronen können auch mit hoher Genauigkeit auf galvanischem Wege hergestellt werden, auch computergesteuerte Kopierfräsverfahren werden eingesetzt. Alle diese Methoden verlangen eine hohe Spezialisierung des Zahntechnikers.
Nun gilt es, die Krone individuell zahnfarben zu verblenden. Dazu eignet sich Keramik oder Kunststoff. Keramik ist langfristig mund- und farbbeständiger und verbindet sich dauerhafter mit dem Metallgerüst als Kunststoff. Keramik ist aber, wie der Zahnschmelz auch, nicht nur ein hartes und abrasionsfestes, sondern auch ein sprödes Material. Eine naturgetreu in Form und Farbe gestaltete Verblendung verlangt ein hohes Maß an handwerklichem Können, gepaart mit künstlerischem und ästhetischem Empfinden. Neben den Verblendkronen stehen, nach Absprache mit dem Patienten, für die nicht sichtbaren Bereiche der Zahnreihen Kronen zur Verfügung, die in der Regel ausschließlich aus einer Goldlegierung bestehen, also nicht zahnfarben verblendet sind. Für diese Kronen (sogenannte Vollgusskronen) muss am zu überkronenden Zahn etwas weniger Substanz abgetragen werden, als für zahnfarbene Kronen. Vollgusskronen werden im Gussverfahren hergestellt und sind außerordentlich robust.
Zahnärztliche Praxis Dr. Muhle und Partner
Gemeinsam für schöne gesunde Zähne.